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Selbstloses Vererben

 
 

Egal, wie reich Sie sind: Ein Leben über den Tod hinaus können Sie sich nicht kaufen. Also könnte es Ihnen vollkommen gleichgültig sein, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod passiert. Irgendwer wird sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darum „kümmern“. Dennoch sollten Sie ein Interesse daran haben, Ihrem Vermögen, das Sie vielleicht unter Einsatz all Ihrer Energie erworben haben, auch nach Ihrem Ableben eine Daseinsberechtigung zu geben. Ob Sie nun Erben hinterlassen oder nicht, Sie sollten zumindest darüber nachdenken, Ihr Vermögen oder Teile davon selbstlos zu vererben und für einen guten Zweck einzusetzen.

Spenden Sie Ihr Geld

Vielleicht machen Sie es wie Bill Gates oder Warren Buffett. Bill Gates jedenfalls spendet über die Bill and Melinda Gates Foundation Milliarden seines Vermögens für wohltätige Zwecke. Darüber hinaus haben er und seine Ehefrau sich im Rahmen der „Giving Pledge“ verpflichtet, einen Großteil ihres Vermögens nach ihrem Tod zu spenden. In einer Selbstverpflichtung haben mittlerweile mehr als 150 Millionäre und Milliardäre sich verpflichtet, ein Großteil ihres Vermögens nach ihrem Ableben für wohltätige Zwecke zur Verfügung zu stellen. Auch wenn Sie selbst jetzt nicht gleich Millionär oder Milliardär sind, kann es eine Option sein, Ihr Geld wohltätigen Zwecken zu überlassen.

Verfassen Sie ein Testament

Möchten Sie Teile Ihres Vermögens nicht bereits zu Lebzeiten spenden, bestimmen Sie in einem Testament, dass Ihr Vermögen oder Teile Ihres Vermögens nach Ihrem Ableben für wohltätige Zwecke zur Verfügung stehen sollen. Sofern Sie Angehörige als gesetzliche Erben hinterlassen, setzen Sie diese Angehörigen damit natürlich auf den gesetzlichen Pflichtteil. Ihre Angehörigen werden dann nicht Erben, sondern können nur den Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils beanspruchen. Ihr eigentlicher Nachlass geht dann beispielsweise an eine gemeinnützige Organisation.

Nutzen Sie die Möglichkeiten eines Vermächtnisses

Möchten Sie Ihre Angehörigen als gesetzliche Erben bedenken, können Sie in Ihrem Testament auch ein Vermächtnis bestimmen. Auf diesem Weg bleiben Ihre Erben gesetzliche Erben, während beispielsweise die gemeinnützige Organisation im Wege eines Vermächtnisses finanziell bedacht wird. Mit einem Vermächtnis verpflichten Sie Ihre Erben, bestimmte Vermögenswerte für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung zu stellen. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe, sondern erwirbt nur den Anspruch gegen den Erben, den bezeichneten Vermögenswert zu erhalten. Genauso gut könnten Sie umgekehrt die gemeinnützige Organisation als Ihren Erben bestimmen und im Testament ein Vermächtnis zugunsten Ihrer insoweit enterbten Angehörigen bestimmen. Ihre Angehörigen erhielten dann über Ihren Pflichtteil hinaus den per Vermächtnis vermachten Vermögenswert.

Beispiel

Sie unterlassen Millionen von Euro und Ihr Haus am Starnberger See. Da Sie befürchten, dass Ihr eigentlicher Erbe Ihr Bargeld binnen kurzer Frist verleben würde, bestimmen Sie das Müttergenesungswerk als Ihren alleinigen Erben. Um das Haus im Familienbesitz zu behalten, bestimmen Sie per Vermächtnis im Testament, dass Ihr Sohn das Haus erhalten soll. Zugleich könnten Sie bestimmen, dass der Sohn das Haus für die nächsten zehn Jahre nicht verkaufen darf. Umgekehrt könnten Sie bestimmen, dass Ihr Sohn Ihr Erbe bleibt und verpflichten ihn per Vermächtnis, dem Müttergenesungswerk einen bestimmten Bargeldbetrag zur Verfügung zu stellen.

Warum sollte ich selbstlos vererben?

Es gibt gute Gründe, Vermögenswerte selbstlos zu vererben. Vielleicht ist das Gute, das Sie damit bewirken, die Krönung und Erfüllung Ihres Lebens, die Sie schon heute mit großer Freude erfüllen könnte. Sie schaffen sich ein Denkmal und dürfen hoffen, dass man sich noch lange nach Ihrem Ableben an Ihre Person und Ihre gute Gesinnung erinnern wird.

Sind Sie selbst krank oder leidet ein Angehöriger an einer Erkrankung, könnte es ausgesprochen großzügig sein, wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens einer gemeinnützigen Organisation zur Verfügung stellen. So werben beispielsweise die Deutsche Arthrose-Hilfe e.V. oder die Deutsche Krebsstiftung ausdrücklich dafür, dass vermögende Personen die Organisation als Erben einsetzen oder in einem Vermächtnis bedenken. Solche gemeinnützigen Organisationen verwenden solchermaßen zur Verfügung gestellte Gelder für Forschungszwecke, die der Früherkennung, Diagnostik und Grundlagenforschung dienen. Damit profitieren künftige Generationen davon, dass Sie mit Ihrem Geld vorausschauend gedacht haben. Vorteilhaft dabei ist mithin, dass derartig übertragene Vermögenswerte von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer vollständig befreit sind.

Gründen Sie eine Stiftung

Eine Möglichkeit, Ihr Vermögen selbstlos zu vererben, kann auch darin bestehen, dass Sie eine Stiftung gründen. Das Zivilrecht bietet Ihnen unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Als Rechtsform einer Stiftung kommen die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts oder die Treuhandstiftung in Betracht. Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, für den Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen können. Interessant dabei ist, dass Ihr Kapital erhalten bleibt und nur die Erträge daraus für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Den Stiftungszweck bestimmen Sie selbst.

Planen und handeln Sie gewissenhaft

Hinterlassen Sie größere Vermögenswerte, sollten Sie Ihre Nachfolge gewissenhaft planen. Verfassen Sie Ihr Testament so, dass es formell ordnungsgemäß erstellt ist und inhaltlich keine Komplikationen verursacht. Nur so vermeiden Sie, dass es Ihnen so ergeht wie den Eheleuten Wolf (Stern v. 29.8.2019). Das Ehepaar Wolf hatte die feste Absicht, ihr Vermögen in eine Stiftung zu überführen. Als die Eheleute verstarben, machte die Pflegerin, die das Ehepaar zuvor nach eigenen Angaben umfangreich betreut hatte, Erbansprüche geltend und präsentierte dazu ein von den Eheleuten verfasstes Testament. Da die gesetzlichen Erben das Testament als Fälschung bewerteten, zudem die Testierfähigkeit der Erblasserin anzweifelten und die Absicht der Erblasser, ihr Vermögen in eine Stiftung zu überführen, umsetzen wollten, kam es zum Rechtsstreit, Ausgang ungewiss.

Sie vermeiden derartige Probleme, wenn Sie Ihren Nachlass gewissenhaft planen. Gerade, weil es um größere Vermögenswerte geht, sollten Sie die notarielle Beurkundung Ihres Testaments ins Auge fassen. Der Notar prüft Ihre Testierfähigkeit und dokumentiert zuverlässig Ihren letzten Willen. Außerdem hinterlegt der Notar das Testament im Original beim Nachlassgericht und lässt es beim Deutschen Testamentsregister in Berlin registrieren. So ist gewährleistet, dass Ihr Testament nach Ihrem Ableben aufgefunden und Ihr letzter Wille zuverlässig umgesetzt wird.