Erbrechtler empfehlen zur Bestimmung der gesetzlichen Erbfolge einen Stammbaum zu zeichnen. Nur so stellen Sie sicher, dass kein gesetzlicher Erbe übersehen wird. Umgekehrt kann ein vermeintlicher gesetzlicher Erbe feststellen, ob er tatsächlich in der gesetzlichen Erbfolge berufen ist.
Der Verfasser des folgenden Leserbriefes dürfte dabei erhebliche Kopfschmerzen erleiden
Sehr geehrte Redaktion,
Sie müssen wissen, ich habe vor einiger Zeit eine Witwe geheiratet. Sie hat eine 20-jährige Tochter. Die Tochter hat dann meinen Vater geheiratet. Mein Vater wurde also mein Schwiegersohn, meine Stieftochter meine Stiefmutter. Als meine Frau einen Jungen kriegte, war dieser der Schwager meines Vaters und gleichzeitig mein Onkel (als Bruder meiner Stiefmutter). Nun hat meine Stiefmutter, die ja zugleich meine Stieftochter ist, vorgestern ebenfalls einen Jungen bekommen und der ist nun also sowohl mein Bruder als auch mein Enkel! Ich selbst aber bin der Mann meiner Frau und damit ihr Enkel (als Sohn ihres Schwiegersohnes). Meine Frau ist meine Großmutter (als die Mutter meiner Stiefmutter). Und da der Mann meiner Großmutter mein Großvater ist, bin ich nun mein eigener Großvater!
(Leserbrief M.P. in Bagatelle)
Vielleicht versuchen Sie, dieses Beziehungsgeflecht nachzuvollziehen. Betrachten Sie die Aufgabe als Denksport. Ein Stammbaum erleichtert sicherlich die Familienverhältnisse besser zu erfassen. Das Interessanteste ist dabei: Der Schreiber beschreibt das, was er mit seiner Heirat angerichtet hat, korrekt, auch wenn es kaum jemand versteht!