Kann ich mein Testament mit Bedingungen versehen?

Inwiefern können Sie Einfluss auf Ihr Testament nehmen?

Die gesetzlich verbriefte Testierfreiheit erlaubt es Ihnen, Ihr Testament nach eigenem Ermessen zu gestalten. Dennoch müssen Sie berücksichtigen, dass es Schranken gibt. Diese Schranken beginnen dort, wo Sie in die Entscheidungsfreiheit Ihres Erben eingreifen oder gegen gesetzliche oder sittliche Normen verstoßen. Wir erklären Ihnen, inwieweit Sie Ihr Testament mit Bedingungen versehen können und wie Sie eine Auflage als Alternative in Erwägung ziehen sollten.

Das Wichtigste zum Thema "Kann ich mein Testament mit Bedingungen versehen?" für Sie:

  • Ihre Testierfreiheit findet dort Grenzen, wo Sie im Wege einer Bedingung in die persönliche Entscheidungsfreiheit und Lebensführung Ihres Erben eingreifen. Eine Bedingung, mit der Sie Druck und Zwang ausüben, ist meist unwirksam.
  • Soweit Sie im Testament eine Bedingung formulieren, muss deren Inhalt so hinreichend bestimmt sein, dass keine Zweifel bestehen.
  • Alternativ zur Bedingung können Sie Ihr Testament mit einer Auflage versehen. Mit einer Auflage verpflichten Sie Ihren Erben, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen.

Es ist mein Vermögen! Also kann ich damit machen, was ich will, oder nicht?

Sie haben zwar viele Freiheiten bei der Gestaltung Ihres Testamentes, müssen sich aber an einige rechtliche Rechtlinien halten.

Sie haben zwar viele Freiheiten bei der Gestaltung Ihres Testamentes, müssen sich aber an einige rechtliche Rechtlinien halten.

Es ist Ihr Geld, Ihr Vermögen, Ihr Haus, Ihre Wertpapiere und letztlich all das, was Sie sich im Leben verdient haben. Sie können mit Ihrem Nachlass verfahren, wie Sie wollen. Sie können Ihr Vermögen verjubeln oder dem Tierschutzverein spenden. Soweit Sie damit einen gesetzlichen Erben enterben, hat der Erbe dennoch Anspruch auf den Pflichtteil . Vollständig enterben können Sie Ihren gesetzlichen Erben nur, wenn er sich eines schwerwiegenden Fehlverhaltens schuldig gemacht hat.

Insoweit sollte es Ihnen freigestellt sein, Ihr Testament von Bedingungen abhängig zu machen. Es erscheint ohne Weiteres vertretbar, einen Erben dafür zu belohnen, dass er nicht nur Ihr Angehöriger ist, sondern auch würdig ist, in den Genuss Ihres Nachlasses zu kommen. Für Sie stellt sich die Frage, ob und inwieweit Sie Ihr Testament mit Bedingungen versehen können und welche Schranken Sie dabei beachten müssen.

Wann sind Bedingungen unwirksam?

Sie dürfen Ihr Testament mit einer Bedingung versehen, soweit Sie damit weder Druck noch Zwang auf den Erben ausüben. Sie können sich das Wohlverhalten Ihres Erben nicht erkaufen. Sie dürfen den Erben nicht zu irgendetwas nötigen, das er ansonsten nicht tun würde. Es gibt immer wieder Anlässe, dass Gerichte prüfen müssen, ob ein mit einer Bedingung versehenes Testament wirksam ist.

Beispiele aus der Rechtsprechung

  • Das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 20 W 98/18 ) urteilte, dass die in einem Testament enthaltene Bedingung, wonach der Erbe nur erben sollte, wenn er sich von seinem Ehepartner scheiden lässt, unwirksam sei. Diese Bedingung sei sittenwidrig, da sie die Entscheidungsfreiheit des Erben unangemessen beeinträchtige und in seine persönliche Lebensführung eingreife.
  • Das Oberlandesgericht Frankfurt (20 W 98/18 ) hielt eine Bedingung in einem Testament für sittenwidrig, die die Enkel des Großvaters verpflichtete, den Großvater regelmäßig und mindestens sechsmal im Jahr zu besuchen. Der Großvater habe damit in die persönliche und wirtschaftliche Entschließungsfreiheit der Enkel unzumutbar eingegriffen. Er habe dadurch, dass er Vermögensvorteile in Aussicht stellte, versucht, die innere Überzeugung der Enkel zu beeinflussen.

Umgekehrt ergibt sich aus diesen Beispielen, dass Sie eine Bedingung formulieren dürfen, mit der Sie die Entscheidungsfreiheit Ihres Erben nicht unangemessen beeinflussen, ihn nicht nötigen und nicht zu irgendetwas drängen, das der Erbe ansonsten nicht tun würde. Zweckmäßigerweise erreichen Sie Ihr Ziel oft besser, wenn Sie Ihr Testament mit einer Auflage versehen.

Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.

Laotse

Welche Bedingungen kommen in Betracht?

Das Gesetz erlaubt es ausdrücklich, Testamente mit einer Bedingung zu versehen. Es gibt aufschiebende und auflösende Bedingungen.

Aufschiebende Bedingung

Bei der sogenannten aufschiebend bedingten Erbeinsetzung wird Ihr Erbe nur Erbe, wenn die im Testament vorgesehene Bedingung bereits eingetreten ist. Dies kann bereits zu Ihren Lebzeiten der Fall sein. Bedingungen solcher Art können durchaus auch im Interesse des Erben liegen.

Praxisbeispiel:

Sie ordnen in Ihrem Testament an, dass Ihr Sohn die Erbschaft erst antreten darf, wenn er volljährig geworden ist.

Auflösende Bedingung

Bei einer auflösenden Bedingung möchten Sie den Erben beeinflussen, dass er sich in einer bestimmten Art und Weise verhält. Es soll die Erbschaft also nur erhalten und behalten dürfen, wenn er sich entsprechend verhält.

Praxisbeispiel:

Sie ordnen in Ihrem Testament an, dass Ihr Sohn Ihren Nachlass nur dann erhalten und behalten soll, wenn er Ihre überlebende Ehefrau nach Ihrem Ableben bis zu deren Tod pflegt.

Wie sollte ich eine Bedingung inhaltlich formulieren?

Achten Sie darauf, dass Sie eine Bedingung inhaltlich so formulieren, dass sie praktisch auch umgesetzt werden kann. Bestehen Zweifel, wie Ihre Bedingung zu verstehen ist, ist sie möglicherweise unwirksam.

Praxisbeispiel:

Das Oberlandesgericht Köln (2 Wx 536/16) erklärte die Bedingung für unwirksam, nach der derjenige Angehörige Alleinerbe sein sollte, der den Erblasser „bis zum Tod begleitet und gepflegt“ habe. Der Begriff „Pflege“ sei zu unbestimmt. Die Art der Pflegeleistung und deren Umfang seien nicht erkennbar. Auch der Zeitraum bleibe offen. Da sich die Erben nach dem Ableben des Erblassers darum stritten, wer den Erblasser wirklich gepflegt hatte, wurde die Bedingung mangels entsprechender Bestimmtheit für unwirksam erklärt. Gleiches kam im Urteil des Oberlandesgerichts München (31 Wx 55/13) zum Ausdruck: Hier bestimmte der Erblasser, dass derjenige Erbe sein sollte, „der sich bis zu meinem Tod um mich kümmert“.

Was ist eine Auflage?

Auflagen sind meist unproblematischer als Bedingungen. Mit einer Auflage verpflichten Sie Ihren Erben zu einer Leistung an Dritte oder zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.

Beispiele

  • Mein Sohn Heinz ist verpflichtet, 10.000 EUR an meinen früheren Schachverein zu zahlen.
  • Meine Kinder Heinz und Annette sind verpflichtet, mein Grab zehn Jahre lang mit gelben Nelken zu bepflanzen.
  • Meinem Kind, das nach meinem Ableben meinen Handwerksbetrieb weiterführt, mache ich zur Auflage, den Betrieb zehn Jahre lang nicht zu verkaufen.

Gut zu wissen:

Jede Auflage bedingt natürlich das Problem, dass der Erbe sich verpflichtet fühlt, die Auflage tatsächlich auch zu erfüllen. Bestehen Zweifel an dessen Zuverlässigkeit, könnten Sie eine dritte Person als Testamentsvollstrecker beauftragen, Ihren Erben daran zu erinnern und notfalls gerichtlich zu verpflichten, dass er die Auflage erfüllt.

Auch wenn Auflagen unproblematischer sind als Bedingungen, haben auch diese Grenzen.

Auch wenn Auflagen unproblematischer sind als Bedingungen, haben diese ebenfalls ihre Grenzen.

Auch Auflagen haben Grenzen. Sie dürfen nicht auf unmögliche oder verbotene Leistungen ausgerichtet sein. So könnten Sie in Ihrem Testament nicht bestimmen, dass Ihr Erbe über den Nachlass nur zugunsten einer bestimmten Person verfügen darf. Sie würden damit in die Entscheidungsfreiheit und damit letztlich auch in die Testierfreiheit Ihres Erben eingreifen. Für diese Fälle sieht das Gesetz die Vor- und Nacherbschaft vor. Genauso dürften Sie Ihren Erben nicht verpflichten, Ihren missliebigen Nachbarn anzuzeigen, wenn dieser im Herbst wieder Laub in seinem Garten verbrennt.

Fazit

Testamente sind im Grunde leicht zu formulieren . Dennoch lauern bei der Formulierung Stolperfallen. Sie sollten sich also unbedingt informieren, bevor Sie die in Ihrem Testament bestimmte Erbfolge in irgendeiner Art und Weise einschränken. Sie haben eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten. Es kommt nur darauf an, diese richtig zu nutzen.

Autor:  Heinrich von Südhoff

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