Wenn Sie ein Testament verfassen möchten

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, ein Testament zu verfassen, stellen sich einige grundsätzliche Fragen. Wenn Sie darauf eine Antwort haben, tun Sie sich aller Wahrscheinlichkeit nach leichter, sich an die Arbeit zu machen und sich der Aufgabe zu stellen.

Vier wichtige Fragen vorweg:

Sollten Sie denn überhaupt ein Testament machen?

Sie sollten dann ein Testament machen, wenn:

  • Sie das Gefühl haben, dass die Standardregeln der gesetzlichen Erbfolge Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche nicht angemessen berücksichtigen,
  • Sie besonders nahestehende Menschen gut versorgt wissen wollen,
  • Sie vielleicht alleinstehend sind, keine Angehörigen haben und vermeiden möchten, dass der Staat Ihren Nachlass übernimmt,
  • Sie in einer Patchwork-Familie leben und Ihre Kinder aus erster Ehe und/oder Ihre Stiefkinder angemessen am Nachlass zu beteiligen möchten,
  • Sie mit Ihrem Vermögen Gutes tun und gemeinnützige Projekte unterstützen möchten.

Was ist, wenn Sie kein Testament machen?

Errichten Sie kein Testament, regelt das Gesetz Ihre Erbfolge und bestimmt, wer Sie beerbt. Ihr Nachlass wird pauschal an die Personen verteilt, die Ihnen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Damit nehmen Sie aber in Kauf, dass Ihr Nachlass Person zugutekommt, die mit Ihnen zwar verwandt sind, denen Sie aber nicht unbedingt persönlich nachstehen.

Kann ich denn frei bestimmen, wer meine Vermögenswerte erhält?

Die Testierfreiheit des Erbrechts erlaubt Ihnen, nach eigenem Gutdünken über Ihr Vermögen zu verfügen. Sie allein bestimmen, wer Ihr Erbe wird. Erben kann jeder. In Betracht kommen Ihr Ehegatte, Ihr eingetragener Lebenspartner, Lebensabschnittsgefährte, Kinder, Freunde, Vereine oder gemeinnützige Organisationen. Ihre Erben übernehmen Ihren gesamten Nachlass, also Ihre Vermögenswerte, aber auch bestehende Verbindlichkeiten.

Möchten Sie neben den eigentlichen Erben einen bestimmten Erben, aber auch Freunde, Verwandte oder eine gemeinnützige Organisation (Tierheim, Krebshilfe) bedenken, bietet sich ein Vermächtnis an. Ein Vermächtnis ist eine besondere Verfügung innerhalb des Testaments. Sie bezieht sich auf eine konkrete Person oder Institution und einen bestimmten Gegenstand oder einen festen Geldbetrag. Der Erbe ist verpflichtet, das Vermächtnis bedingungslos zu erfüllen.

10 Tipps, die Sie in Ihrem Testament berücksichtigen sollten

So schreiben Sie ein eigenhändige Testament

Sind Ihre Familien- und Vermögensverhältnisse überschaubar, können Sie Ihr Testament eigenhändig zu Papier bringen. Schreiben Sie den gesamten Text mit eigener Hand handschriftlich. Sie dürfen den Text nicht einer anderen Person in die Feder diktieren. Auch Computer oder Schreibmaschine sind tabu.

Vermeiden Sie, Texte auszubessern, Worte durchzustreichen oder zu radieren. Besser ist, den Text vollständig neu zu schreiben. Testamente sind Urkunden! Verwenden Sie möglichst ordentliches Schreibpapier. Nummerieren Sie mehrere Seiten durch.

Stellen Sie klar, dass Sie ein Testament verfassen

Kennzeichnen Sie Ihren Text eindeutig und unmissverständlich als Testament, indem Sie ihn mit „Mein letzter Wille“ oder „Testament“ überschreiben. Nur so ist sichergestellt, dass Ihr Text nicht nur als Gedankenskizze, sondern als Testament erkannt und anerkannt wird.

Bestimmen Sie eindeutig Ihre Erben

Sagen Sie ausdrücklich, wer Ihr Erbe sein soll. Verfügen Sie also nicht: …“ Mein Sohn Heinz bekommt mein Ferienhaus und meine Tochter Karin das Aktienpaket“ ….Denn so ist nicht erkennbar, wer denn Ihr Erbe wird. Der Erbe erbt nämlich nicht nur einzelne Vermögensgegenstände, sondern den gesamten Nachlass.

Bausteine (Muster) für ein einfaches Testament

 

Prämisse: Sie sind alleinstehend, haben keine Kinder oder lebende Elternteile:

  • Ich setze meinen Neffen Heinz Nervig zu meinem Alleinerben ein.
  • Meine Tochter Karin wird zum Dank für ihre Pflege mein Alleinerbe. Mein Sohn Heinz bekommt das Ferienhaus.

Alternativ: Möchten Sie mehrere Erben bestimmen, können Sie jede einzelne Person zu gleichen Teilen oder anteilmäßig bedenken.

  • Meine Erben sollen meine Kinder Karin und Heinz zu gleichen Teilen werden.

Ergänzend: Sie können Ihre gesetzlichen Erben zusätzlich bedenken, wenn Sie ihnen bestimmte Vermögenswerte zukommen lassen. Sie setzen damit ein Vermächtnis aus.

  • Bei der Auseinandersetzung des Nachlasses soll Karin die Eigentumswohnung in der Karlstraße und Heinz das Bargeld erhalten. Der Wertunterschied ist auszugleichen.

Geben Sie Ort und Datum an

Mit der Angabe von Ort und Datum stellen Sie klar, dass eventuell ältere Testamente ungültig sind. Nur das jeweils jüngere Testament gibt ihren letzten Willen wieder.

Unterschreiben Sie Ihren letzten Willen!

Unterschreiben Sie den Text mit Ihrem Vor- und Zunamen. Die Unterschrift schließt den vorstehenden Text ab. Nur was vor der Unterschrift steht, hat rechtliche Gültigkeit, was danach kommt, ist unbeachtlich. Sie brauchen Ihre Unterschrift nicht von irgendwem beglaubigen zu lassen.

Alternative: Notarielles Testament

Sind Sie sich nicht sicher, dass Sie alles so zum Ausdruck bringen können, wie Sie es sich vorstellen oder sehen Sie sich körperlich oder psychisch außerstande, ein Testament eigenhändig zu Papier zu bringen, sollten Sie die Hilfe eines Notars in Anspruch nehmen. Der Notar wird Ihre Wünsche formulieren und Sie bei Bedarf beraten. Notfalls besucht Sie der Notar auch zu Hause oder im Krankenhaus. Sofern Sie jedoch individuellen Beratungsbedarf haben, sollten Sie sich einem Rechtsanwalt anvertrauen, der Ihre persönlichen Gegebenheiten besser erfassen und individuell gestalten kann. Den Text, den der Anwalt dann als Testament formuliert, können Sie immer noch bei einem Notar beglaubigen lassen.

Das Ehegattentestament

Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, können Sie mit Ihrem Partner ein gemeinschaftliches Ehegattentestament verfassen. Dazu genügt es, wenn ein Partner den Text für beide zu Papier bringt und der andere Partner gleichfalls unterzeichnet.

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein Ehegattentestament, bei dem sich beide Ehe-/Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben des anderen einsetzen und zugleich über die gegenseitige Erbeinsetzung hinaus einen Dritten als Schlusserben bestimmen. Schlusserben sind meist die Kinder. Der Schlusserbe ist diejenige Person, an die der gemeinsame Nachlass nach dem Ableben des länger lebenden Partners weiter vererbt werden soll.

Ergänzen, aktualisieren oder ändern Sie jederzeit Ihr Testament!

Hat sich Ihre Lebenssituation verändert, können Sie Ihr handschriftliches oder notarielles Testament jederzeit abändern, ergänzen und anpassen. Um spätere Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie den Text möglichst vollständig neu fassen. Es gilt stets das Testament mit dem jeweils jüngsten Datum. Am besten vernichten Sie den alten Text.

Hinterlegen Sie Ihr Testament und lassen es registrieren!

Nicht jedes zuhause verwahrte Testament wird im Erbfall aufgefunden. Manch ein Testament wird verfälscht oder unterschlagen. Um Probleme zu vermeiden, können Sie Ihr Testament bei Ihrem örtlichen Amtsgericht als Nachlassgericht hinterlegen. Die Hinterlegungsgebühr beträgt pauschal 75 EUR. Außerdem lässt das Nachlassgericht Ihr in Verwahrung gegebenes Testament beim Zentralen Testamentsregister registrieren. Das Register erfährt über die Standesämter von Ihrem Ableben und informiert das Nachlassgericht. Dieses öffnet dann das hinterlegte Testament. Die Registrierung kostet einmalig 15 EUR. Haben Sie ein notarielles Testament beurkundet, lässt auch der Notar das Testament beim Zentralen Testamentsregister registrieren.

Fazit

Testamente sind Urkunden. Sie regeln darin Ihre Nachfolge rechtsverbindlich. Auch wenn es einfach ist, ein Testament zu errichten, sollten Sie aus guten Gründen alles tun, damit Ihr Testament wirksam ist und von Ihren lieben Erben möglichst nicht angefochten werden kann. Nur ein formwirksam errichtetes Testament ist letztlich ein gutes Testament.

Autor:  Henrick Kurt Wertheim

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