Testament für einen Autounfall

Autos machen mobil. Ohne Auto ist unser Leben kaum mehr vorstellbar. Die weniger gute Seite dabei ist, dass jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, in einen Autounfall verwickelt werden kann und damit rechnen muss, dass er dabei ums Leben kommt. Ist dieser tragische Fall tatsächlich eingetreten, ist es nahe liegend, über ein Testament für einen Autounfall nachzudenken und vielleicht in Anbetracht der Situation seinen letzten Willen zu Papier zu bringen. Damit Sie einen Ansatzpunkt finden und eine Vorstellung davon bekommen, auf was es ankommt, wenn Sie ein Testament für einen Autounfall verfassen, sollten Sie diesen Text lesen.

Das Wichtigste für Sie zum Thema „Testament wegen Autounfall“:

  • Wer einen Autounfall verschuldet, haftet für jeglichen unfallbedingten Schaden. Zum Schaden gehört auch die Ersatzpflicht für die Beerdigungskosten und den Unterhalt einer unterhaltsberechtigten Person.
  • Wer ein Testament für einen Autounfall errichtet, muss nicht vorrangig darauf abstellen, die gesetzliche Erbfolge abzuändern. Ein Testament wegen Autounfall kann im Hinblick auf die besondere Situation für sich selbst und die Angehörigen eine durchaus tröstliche Bedeutung haben.
  • Um ein Testament formwirksam zu errichten, muss es handschriftlich geschrieben werden. Wer dazu außerstande ist, kann ein notarielles Testament ins Auge fassen. Der Notar besucht den Klienten auch gerne im Krankenhaus oder zu Hause am Krankenbett.

Vorab: Wer haftet beim Tod durch Autounfall?

Bevor Sie Ihr Testament für einen Autounfall errichten, sollten Sie wissen, wie die Rechtslage dazu ist. Ein Testament bei einem Autounfall allein ändert nichts daran, dass derjenige, der Ihr Ableben verschuldet hat, Schadensersatz leisten muss.

Haben Sie den Unfall selbst verschuldet, erhalten Sie bzw. Ihre Erben keinen unfallbedingten Schadensersatz. Im Idealfall verfügen Sie über eine Lebensversicherung, so dass wenigstens Ihre Angehörigen versorgt sind.

Wurde der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verschuldet, haften der Halter und der Fahrer des Unfallfahrzeuges auf Schadensersatz. Da ein Kraftfahrzeug eine Betriebsgefahr in sich trägt, haftet der Halter auch dann, wenn eine andere Person das Fahrzeug gefahren und den Unfall verursacht hat. Die Haftung des Halters ist in § 7 StVG bestimmt. Neben dem Halter haftet gleichrangig auch der Fahrer des Fahrzeuges (§ 18 StVG). Der Fahrer kann sich entlasten, wenn er den Unfall nicht verschuldet hat. Hat eine dritte Person das Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Halters benutzt (Dieb), liegt eine Schwarzfahrt vor. In diesem Fall haftet anstelle des Halters derjenige, der für die Schwarzfahrt verantwortlich ist (§ 7 Abs. III StVG).

Welche Konsequenzen ergeben sich beim Tod durch Autounfall?

Halter und Fahrer haften für jeden Schaden, den sie durch einen Autounfall verursacht haben. Im Gesetz findet sich dazu eine Reihe von Vorschriften.

  • §§ 844 I BGB, 10 StVG: Wer den Tod eines Unfallbeteiligten verursacht, haftet für die Kosten der Beerdigung.
  • § 844 II BGB, 10 StVG: Ist der beim Unfall Getötete unterhaltspflichtig, muss der Ersatzpflichtige die Unterhaltspflicht tragen. Diese Verpflichtung trifft ihn auch, wenn die unterhaltsberechtigte Person zur Zeit des Schadenseintritts gezeugt, aber noch nicht geboren war.
  • § 10 StVG verpflichtet den Unfallverursacher zum Ersatz der Kosten, die dem Getöteten entstanden sind, weil er vorher erfolglos medizinisch behandelt wurde.
  • § 10 StVG verpflichtet den Unfallverursacher zum Ersatz der Vermögensnachteile, die der Getötete dadurch erlitten hat, dass er während seiner Krankheit nicht arbeiten konnte oder einen krankheitsbedingten Mehraufwand finanzieren musste.

Wer beim Autounfall ums Leben kommt, darf davon ausgehen, dass seine Angehörigen wenigstens wirtschaftlich einigermaßen über die Runden kommen. Der Unfallverursacher, der pflichtgemäß haftpflichtversichert ist, muss alle unfallbedingten Schäden ersetzen.

Wie ist das Verhältnis von gesetzlicher Erbfolge und Testament?

Möchten Sie ein Testament für einen Autounfall errichten, stehen für Sie möglicherweise emotionale Gründe im Vordergrund. Sie liegen aller Voraussicht nach im Krankenhaus und kalkulieren damit, dass Sie Ihren Verletzungen vielleicht erliegen werden. Vielleicht überleben Sie auch und sind in kurzer Zeit wieder zu Hause. Oft überlagern die pessimistischen Aspekte alles, was an optimistischen Gedanken in Betracht käme.

Man denkt, man müsse seine Angehörigen absichern. Diese Vorstellung ist nicht ganz korrekt. Das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches trägt bereits dafür Sorge, dass Ihre nächsten Angehörigen in Ihre Fußstapfen treten und Ihren Nachlass übernehmen.

Sind Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet und haben Sie ein Kind, erbt Ihr Ehepartner die Hälfte des Nachlasses, Ihr Kind die andere Hälfte. Haben Sie mehrere Kinder, teilen sich die Kinder die zweite Hälfte des Nachlasses (Erben 1. Ordnung). Sind Sie kinderlos, erben Ihr Ehepartner drei Viertel des Nachlasses und Verwandte der 2. Ordnung das restliche Viertel (Elternteile, Geschwister). An sich brauchen Sie insoweit nicht unbedingt ein Testament wegen Autounfalls errichten.

Welchen Zweck hat ein Testament für einen Autounfall?

Errichten Sie jetzt ein Testament für einen Autounfall, verändern Sie aller Voraussicht nach die gesetzliche Erbfolge. Es bleibt Ihre freie Entscheidung, wie Sie Ihr Testament im Falle eines Autounfalls gestalten. Sie können also jemanden von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen oder dessen gesetzlichen Erbanteil verändern oder eine beliebige Person zu Ihrem Wunscherben bestimmen. Natürlich könnten Sie auch alle gesetzlichen Erben enterben und Ihre Vermögenswerte dem örtlichen Tierschutzverein vermachen. Es bleibt allein Ihre Entscheidung.

Dennoch kann es ein gutes Gefühl darstellen, gerade in einer solchen Situation ein Testament für den Fall eines Autounfalls zu verfassen. Es beruhigt und gibt vielen Menschen ein Gefühl der inneren Sicherheit, wenn sie wissen, dass sie ihren Nachlass geregelt haben, auch wenn sich im Verhältnis zur gesetzlichen Erbfolge faktisch keine Änderungen ergeben. Gerade wenn Sie im Krankenbett liegen und vielleicht mit dem Schlimmsten rechnen, sind Sie in einer Situation, in der man sich gerne Gedanken über das eigene Leben macht. Sie können jetzt zwar keine Bäume mehr ausreißen, können aber mit einem Testament für einen Autounfall alles regeln, was Ihnen jetzt wichtig erscheint. Vielleicht haben Sie sich schon länger mit dem Gedanken getragen, Ihren letzten Willen zu Papier zu bringen. Da man einen solchen Plan gerne vor sich her schiebt, ist jetzt die Zeit gekommen, aktiv zu werden. Testamente haben oft etwas Befriedigendes, Befreiendes und Abschließendes. Nutzen Sie die Situation und betrachten Sie sie als Chance.

Ein Testament wird oft dazu benutzt, das eigene Leben Revue passieren zu lassen, den Angehörigen mitzuteilen, wie lieb man sie hat und was man sich vorstellt, was nach dem eigenen Ableben mit den Vermögenswerten geschehen soll. So könnten Sie es bei der gesetzlichen Erbfolge belassen, aber ergänzend festlegen, dass Ihre Erben Ihr Wohnhaus für die nächsten 20 Jahre nicht verkaufen dürfen. Sie könnten auch bestimmen, dass Ihr Ehepartner Ihr Wohnhaus, Ihr Kind A Ihren Speedy-Oldtimer von 1957 und Ihr Kind B Ihre wertvolle Münzsammlung erhalten sollen. Sie vermeiden damit Streitigkeiten darüber, wer was beansprucht oder wie mit diesen Vermögenswerten nach Ihrem Ableben zu verfahren ist.

So errichten Sie Ihr Testament für einen Autounfall formwirksam

Wichtig ist, dass Sie Ihr Testament wegen eines Autounfalls mit der eigenen Hand zu Papier bringen, mit Ihrem Vornamen und Familiennamen unterschreiben und mit Datum versehen. Sollten Sie sich außerstande sehen, selbst den Text zu schreiben, dürfen Sie ihn keinesfalls einer anderen Person in die Feder diktieren. Ihr Testament wegen eines Autounfalls wäre nicht wirksam.

Alternative 1: Notarielles Testament

Können Sie selbst nicht schreiben, besteht noch die Möglichkeit, dass Sie einen Notar bitten, Sie im Krankenhaus zu besuchen. Der Notar kann Ihren letzten Willen entgegennehmen und für Sie zu Papier bringen. Sie errichten dann ein notarielles Testament für einen Autounfall. Sie brauchen sich auch wegen der Kosten keine großen Sorgen zu machen. Die Notargebühren für die Errichtung eines notariellen Testaments sind sehr moderat. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert. Die kleinstmögliche Gebühr beträgt 60 €. Beträgt der Nachlasswert 100.000 €, berechnet der Notar 273 € Gebühr. Vor allem stellen Sie damit sicher, dass Ihr Testament wegen eines Autounfalls nach Ihrem Ableben, so es denn passiert, wirklich aufgefunden und eröffnet wird. Der Notar wird Ihr Testament wegen Autounfall nämlich dem örtlichen Amtsgericht als Nachlassgericht zur Verwahrung übergeben. Sobald das Nachlassgericht über das Standesamt von Ihrem Ableben informiert wird, eröffnet es das Testament wegen Autounfall und informiert Ihre Angehörigen. Damit wird Ihr letzter Wille vollendet.

Alternative 2: Beratung beim Rechtsanwalt

Möchten Sie sich eingehend rechtlich beraten lassen, können Sie auch einen Rechtsanwalt bitten, Sie zu besuchen und mit ihm Ihre Situation individuell zu erörtern. Rechtsanwälte haben den Vorteil, dass sie praktische Erfahrungen mit Testamenten haben und aufgrund dieser Erfahrungen wissen, auf was es ankommt, wenn Sie ein Testament errichten und formulieren wollen. Das noch so schön formulierte Testament ist nämlich wertlos, wenn es sich nicht umsetzen lässt oder Formulierungen oder Inhalte enthält, die Ihre Gegebenheiten nicht oder nur unvollständig erfassen. Es gibt nämlich nichts Fataleres, als dass Ihr ach so schönes Testament bei einem Autounfall Probleme aufwirft, die Ihre Angehörigen zu Streitigkeiten provozieren und vielleicht den Familienfrieden gefährden. Auch der Rechtsanwalt wird das unter seinen Augen von Ihnen verfasste Testament wegen Autounfall dem Nachlassgericht zur Verwahrung übergeben.

Expertentipp:

Ihr Rechtsanwalt steht, für den Fall, dass Sie es wünschen, auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Mit einer Testamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille tatsächlich effektiv und in Ihrem Sinne umgesetzt wird und von Ihren Angehörigen respektiert werden muss.

Autor:  Henrick Kurt Wertheim

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