Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie

Liebevolle Angehörige sind eine Freude. Leider gibt es auch andere Kategorien. Nicht in jeder Familie steht das gegenseitige Wohlwollen an erster Stelle. Sofern Sie ein Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie verfassen wollen, spricht Ihre Entscheidung dafür, dass Sie Ihre Angehörigen mindestens kritisch betrachten. Besonders sollten Sie auf Formalitäten und Inhalte sehr genau achten. In solchen Fällen müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Testament im Nachhinein mindestens kritisch gesehen und im ungünstigsten Fall angefochten wird.

Das Wichtigste zum Thema "Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie" für Sie:

  • Gerade ein Testament wegen Geldgier und Erbstreit verändert die gesetzliche Erbfolge. Es hat meist auch erhebliche Auswirkungen in die Familie hinein. Ein Angehöriger, der glaubt, gesetzlicher Erbe zu werden, wird oft enttäuscht.
  • Sie sollten das Dokument formsicher gestalten, insbesondere handschriftlich schreiben, unterschreiben und mit Datum versehen.
  • Möchten Sie eine Testamentseröffnung gewährleisten, sollten Sie Ihren letzten Willen in amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht geben und beim Testamentsregister registrieren lassen.
  • Um das Risiko einer Testamentsanfechtung zu vermeiden, achten Sie darauf, dass Sie Ihren letzten Willen auch inhaltlich so gestalten, dass Ihre Beweggründe nachvollziehbar sind und Sie Angehörige nur insoweit enterben, als Sie den Familienfrieden trotzdem noch wahren können.

Warum ein Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie machen?

Wer sich entschließt, überhaupt ein Testament zu Papier zu bringen, hat meist gute Gründe. Offensichtlich entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht den Wünschen, die man an seinen Nachfolger üblicherweise stellt. Es mag durchaus noch akzeptabel sein, dass ein Erbe über die Trauer für den verstorbenen Erblasser hinweg eine gewisse Freude empfindet, dass er mit dem Nachlass vielleicht Vermögenswerte erwirbt und sich seine Lebensführung finanziell verbessert. Wenn aber die Erwartung, hoffentlich bald Erbe zu werden, die menschliche Beziehungen untereinander zur Seite schiebt und nur noch finanzielle Aspekte im Vordergrund stehen, macht man sich als potentieller Erblasser Gedanken um diese Geldgier und um einen möglichen Erbstreit. Um zu vermeiden, dass infolge der gesetzlichen Erbfolge eine nicht erwünschte Person Erbe wird und ein Erbstreit ausgelöst wird, bleibt nur der Weg, den letzten Willen zu Papier zu bringen.

Welche Konsequenzen hat ein Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie?

Wer ein Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie errichtet, verändert die gesetzliche Erbfolge. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person (Erblasser). In der Regel sind dies die Kinder und der überlebende Ehepartner. So erbt der überlebende Ehepartner neben Kindern die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte kommt dem Kind zugute. Erben mehrere Kinder, teilen sie sich die Hälfte. Sind keine Kinder vorhanden, erben die eventuell noch lebenden Eltern des Erblassers ein Viertel des Nachlasses. Der überlebende Ehepartner des Erblassers erhält drei Viertel des Nachlasses. Leben die Eltern des Erblassers nicht mehr, erben die Geschwister des Erblassers. Die Geschwister erben ein Viertel, der überlebende Ehepartner erhält drei Viertel.

Welche Formalien gelten für ein Testament wegen geldgierigen Erben und Erbstreit?

Auch ein Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie ist ein ganz normaler letzter Wille. Sie müssen es handschriftlich zu Papier bringen und am besten mit Ihrem Vornamen und Familiennamen unterschreiben. Auch ein konkretes Datum dürfen Sie nicht vergessen. Damit stellen Sie klar, dass eventuell ältere Testamente ungültig sind.

Kein guter Gedanke: Testamentsaufbewahrung zu Hause

Ein Testament erfüllt seinen Zweck nur, wenn es nach dem Ableben des Verfassers tatsächlich auch aufgefunden wird. Gerade bei einem Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie sollte Ihnen dieses Risiko besonders bewusst sein. Wenn Sie einen letzten Willen verfassen und damit aller Wahrscheinlichkeit nach die gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausschließen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Dokument von einem solchermaßen enterbten Erben aufgefunden, unterschlagen, verfälscht oder vernichtet wird.

Zwar ist jeder, der eine letztwillige Verfügung auffindet, gesetzlich und unter Strafandrohung verpflichtet, das gefundene Dokument beim Nachlassgericht abzuliefern. Leider steht diese Verpflichtung oft nur auf dem Papier, da Vorgänge dieser Art in der Lebenspraxis oft ungeklärt bleiben. Wenn Sie also Ihr Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie in Ihren persönlichen Unterlagen verwahren, müssen Sie damit rechnen, dass es nach Ihrem Ableben nicht zur Eröffnung gebracht wird. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge und zwar so, wie Sie diese gerade nicht gewünscht haben. Also: Was tun?

So stellen Sie sicher, dass Ihr Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie eröffnet wird

Um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille bei Geldgier und Erbstreit in der Familie nach Ihrem Ableben aufgefunden und eröffnet wird, sollten Sie es beim Nachlassgericht hinterlegen. Sie zahlen dafür pauschal 75 €. Nachlassgericht ist dasjenige Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Wenn Sie Ihren letzten Willen beim Nachlassgericht hinterlegen, lässt es das Nachlassgericht von Amts wegen beim Zentralen Testamentsregister in Berlin auch noch registrieren. Die Registrierung kostet nochmals 15 € Gebühr. Sobald Ihr Ableben dem Standesamt gemeldet wird, werden automatisch das Zentrale Testamentsregister sowie das für Sie örtlich zuständige Nachlassgericht über Ihr Ableben informiert. Das Nachlassgericht wird Ihr hinterlegtes Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie dann eröffnen und Ihrem letzten Willen zur Wirksamkeit verhelfen. Eventuell missgünstige Angehörige können dann die Testamentseröffnung nicht verhindern.

Sofern Sie sich wegen der Formalien oder der inhaltlichen Bestimmungen unsicher sind, können Sie sich auch von einem Rechtsanwalt beraten lassen oder Ihr Dokument bei einem Notar beurkunden. Auch der Rechtsanwalt oder der Notar werden auftragsgemäß dafür sorgen, dass Ihr letzter Wille beim Nachlassgericht hinterlegt und beim Zentralen Testamentsregister in Berlin registriert wird.

Risiko: Testamentsanfechtung!

Da Ihr Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie die gesetzliche Erbfolge verändert, müssen Sie damit rechnen, dass ein potentieller Erbe, den Sie von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen oder dessen Erbquote Sie nachteilig verändern, Ihren letzten Willen anfechten wird. Allerdings ist es so, dass das Gesetz für eine Testamentsanfechtung sehr enge Grenzen zieht (§ 2078 BGB).

Testamentsanfechten kann nur derjenige, der von der Unwirksamkeit begünstigt sein würde und davon profitiert. Es ist also die Situation vor und nach der Anfechtung zu vergleichen. Eine Person, die nach der Anfechtung am Nachlass beteiligt wird, wäre zur Anfechtung berechtigt.

Die Testamentsanfechtung ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Aus der Erklärung müsste sich nur eindeutig ergeben, dass ein Angehöriger die Testamentseröffnung möchte. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt nach Ihrem Ableben sowie von dem Zeitpunkt an, in dem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund erfährt. Rein theoretisch kann Ihr Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie also auch erst Jahre nach dem Erbfall angefochten werden. Allerdings zieht das Gesetz nach 30 Jahren einen Schlussstrich.

Wäre die Anfechtung erfolgreich, wäre Ihr Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie nichtig. Will derjenige, der Ihr Testament angefochten hat, sein Erbrecht durchsetzen, muss er einen Erbschein beantragen oder Klage erheben, um sein Erbrecht feststellen zu lassen. Sofern er einen Erbschein beantragt, prüft das Nachlassgericht die Anfechtung und erteilt den Erbschein nur, wenn es feststellt, dass der Anfechtungsberechtigte aufgrund seiner Testamentsanfechtung Erbe geworden ist. Verweigert es den Erbschein, muss der Anfechtungsberechtigte klagen und sein Erbrecht gerichtlich feststellen lassen.

Vermeiden Sie Anfechtungsgründe

Für eine Testamentsanfrechtung sind enge Grenzen gezogen. Dennoch dürfen Sie das Risiko nicht unterschätzen. Sie sollten Ihr Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie bereits unter der Prämisse schreiben, dass Sie möglichst spätere Streitigkeiten vermeiden. Sie tun Ihrem Wunscherben, den Sie zum Erben bestimmen, keinen Gefallen, wenn er sich nach Ihrem Ableben mit anderen enterbten Angehörigen auseinandersetzen muss.

Damit Ihre Entscheidung nachvollziehbar wird, sollten Sie auch Ihre Motive darstellen, warum Sie die gesetzliche Erbfolge verändern. Sollte Ihr Testament wegen Geldgier und Erbstreit in der Familie nach Ihrem Ableben tatsächlich angefochten werden, wird sich der Anfechtungsberechtigte wesentlich schwerer tun, Ihren letzten Willen in Zweifel zu ziehen. Ihre Gründe sollten zumindest so schwerwiegend sein, dass auch eine neutrale Person, insbesondere der Nachlassrichter am Amtsgericht, Ihre Entscheidung nachvollziehen kann.

Expertentipp:

Achten Sie vor allem darauf, dass Sie Ihren letzten Willen formgerecht errichten. Geben Sie es in amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. Machen Sie sich Gedanken und informieren Sie sich, welche Konsequenzen Ihr solchermaßen verfasster letzter Wille hat. Lassen Sie sich anwaltlich oder notariell beraten und stellen Sie sicher, dass Ihre letztwillige Verfügung bestehendes Recht berücksichtigt und nicht zu Konsequenzen führt, die Ihren letzten Willen vielleicht in eine familiäre Katastrophe münden lassen.

Autor:  Henrick Kurt Wertheim

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