Behalte ich nach meiner Scheidung mein gesetzliches Erbrecht?

Wie ist das gesetzliche Erbe nach der Scheidung geregelt?

Sind Sie verheiratet, haben Sie im Fall des Ablebens Ihres Ehepartners ein gesetzliches Erbrecht. Neben Kindern und Verwandten anderer Ordnungen erben Sie einen Teil des Nachlasses. Ihr Erbrecht erlischt jedoch mit der Scheidung und zwar bereits zu dem Zeitpunkt, in dem Ihr verstorbener Partner die Scheidung beantragt hat. Oder möchten Sie umgekehrt vermeiden, dass Ihr Partner Sie nach Ihrem Tod beerbt, sollten Sie selbst umgehend die Scheidung beantragen. Wir erklären, auf was es dabei ankommt.

Das Wichtigste

  • Ihr gesetzliches Erbrecht erlischt, wenn Sie die Scheidung beantragen und der Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zustimmt.
  • Ihr gesetzliches Erbrecht erlischt gleichermaßen, wenn Ihr Ehepartner die Scheidung beantragt hat und der Scheidungsantrag bei Gericht rechtshängig ist.
  • Wurden Sie in einem Testament bedacht, erlischt Ihr Erbrecht gleichfalls, es sei denn, die Erbeinsetzung sollte unabhängig vom Bestand Ihrer Ehe auch nach der Scheidung fortbestehen.

Was passiert mit dem Erbrecht bei der Scheidung?

Spätestens mit der Scheidung ist Ihr gemeinsames Leben hinfällig. Damit entfällt auch jegliche Rechtfertigung, dass Sie als gesetzlicher Erbe Ihren verstorbenen Ehepartner beerben. Ihr Erbrecht erlischt. Sie stehen sich nach der Scheidung rechtlich wie fremde Personen gegenüber.

Nach der Scheidung sind Sie rechtlich fremde Personen.

Schaubild:
Nach der Scheidung sind Sie rechtlich fremde Personen.

Zu welchem Zeitpunkt genau erlischt mein Erbrecht?

Ihr Erbrecht erlischt nicht etwa erst dann, wenn Ihre Scheidung rechtskräftig wird. Es erlischt bereits zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt. Insoweit ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass das Erbrecht erst mit der rechtskräftigen Scheidung oder dem Scheidungsbeschluss erlöschen würde.

Was ist mit meinem Erbrecht, wenn ich in einem Testament bedacht wurde?

Wurden Sie von Ihrem verstorbenen Ehepartner in einem Testament oder in einem Erbvertrag als Erbe bedacht, entfällt mit der Scheidung gleichfalls Ihr Erbrecht. Auch hier kommt es wie beim gesetzlichen Erbrecht auf den Zeitpunkt an, zu dem ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellt.

Gut zu wissen:

Ihr testamentarisch bestimmtes Erbrecht kann trotz der beantragten oder bereits rechtskräftig gewordenen Scheidung dennoch fortbestehen, wenn Ihr verstorbener Ehepartner Sie als Erbe einsetzen wollte, ohne die Erbeinsetzung vom Stand oder Fortbestand Ihrer Ehe abhängig zu machen. Insoweit kommt es darauf an, wie das Testament formuliert ist und wie Sie Ihren Erbanspruch begründen. Lassen Sie sich wegen der komplexen Rechtsprechung unbedingt anwaltlich beraten.

Was ist ein Geschiedenentestament?

Bei der Gestaltung eines Geschiedenentestamentes sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Bei der Gestaltung eines Geschiedenentestamentes sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Mit einem Geschiedenentestament verhindern Sie, dass Ihr geschiedener Ehepartner nach Ihrem Ableben insoweit Zugriff auf Ihr Vermögen hat, als Sie ein minderjähriges Kind haben und von diesem Kind beerbt werden. Soweit Ihr überlebender Ex-Ehepartner infolge seines Sorgerechts das Kind gesetzlich vertritt, kann er rein faktisch auf Ihren Nachlass zugreifen. Sie vermeiden dieses Szenario, indem Sie in einem Geschiedenentestament Ihr minderjähriges Kind zumindest bis zum Eintritt seiner Volljährigkeit als Vorerbe und eine Person Ihres Vertrauens als Nacherben bestimmen. Wegen der teils komplexen Gestaltung eines solchen Geschiedenentestaments sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Fazit

Erbrecht und Scheidungsrecht können in enger Verbindung zueinander stehen. Sobald Sie die Trennung von Ihrem Ehepartner vollziehen, sollten Sie sich auch Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre Position als gesetzlicher Erbe bewerten und inwieweit Sie Ihren Ehepartner als Ihren gesetzlichen Erben möglichst frühzeitig ausschließen wollen.

Autor:  Henrick Kurt Wertheim

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