Ich will nicht Erbe sein. Wie kann ich meinen Erbteil zu Geld machen?

Sie haben geerbt. Über die Trauer hinweg, kann dies Liquidität bedeuten. Sind Sie Alleinerbe, können Sie den Nachlass problemlos alleine verwerten und sich Liquidität beschaffen. Sind jedoch nur einer von mehreren Erben, bilden Sie eine Erbengemeinschaft. In Erbengemeinschaften handeln alle Miterben nur gemeinschaftlich und sind auf gegenseitiges Einvernehmen angewiesen. Möchten Sie Ihren Erbanteil zu Geld machen, können Sie Ihren Erbanteil verkaufen.

Das Wichtigste für Sie:

  • In der Erbengemeinschaft besitzen Sie lediglich einen Erbanteil. Der Nachlass gehört allen Miterben zur gesamten Hand, mit der Folge, dass Sie nur gemeinsam über den Nachlass verfügen können.
  • Möchten Sie aus der Erbengemeinschaft aussteigen, müssen Sie die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betreiben. Notfalls sind bewegliche Gegenstände durch den Pfandverkauf und Immobilien durch die Teilungsversteigerung zu verwerten.
  • Eine Alternative zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kann darin bestehen, dass Sie Ihren Erbanteil an einen Miterben oder an eine dritte Person verkaufen.
  • Der Wert Ihres Erbanteils bemisst sich danach, was der Nachlass abzüglich eventuell bestehender Nachlassverbindlichkeiten wert ist und was ein Dritter im Hinblick auf die rechtliche und wirtschaftliche Situation der Erbengemeinschaft bereit ist, dafür zu bezahlen.
  • Einen Kaufinteressenten für Ihren Erbteil finden Sie unter unterschiedlichen Angeboten im Internet. Auf Wunsch vermitteln wir Sie gerne an unseren Kooperationspartner.

Wieso kann ich als Miterbe nicht über den Nachlass verfügen?

Als Miterbe haben Sie lediglich eine Beteiligung an einer Erbengemeinschaft. Sie haben nicht das Recht, nach eigenem Gutdünken über einzelne Nachlassgegenstände zu verfügen. In der Erbengemeinschaft handeln alle Erben gemeinsam. Den Erben gehört der Nachlass zur gesamten Hand. Alles gehört jedem und jedem gehört alles. Solange die Erbengemeinschaft besteht, verwalten Sie den Nachlass gemeinschaftlich. Sie haften auch gemeinschaftlich für eventuell bestehende oder entstehende Verbindlichkeiten. Gehört zum Nachlass beispielsweise eine Immobilie, müssen Sie sich irgendwie verständigen, was mit der Immobilie geschehen soll. Sie können die Immobilie in der Erbengemeinschaft behalten, vermieten oder verkaufen. Kommt keine Einigung zustande, fehlt Liquidität. Ihr Ausweg kann darin bestehen, dass Sie Ihren Erbanteil verkaufen.

Wie komme ich aus der Erbengemeinschaft heraus?

Erbengemeinschaften sind auf Auseinandersetzung ausgerichtet und sollen gerade nicht auf Dauer bestehen. Solche Auseinandersetzungen laufen aber selten konfliktfrei ab, da Miterben oft individuelle Interessen verfolgen und oft dazu neigen, aus vielleicht emotionalen Gründen Entscheidungen in der Erbengemeinschaft zu blockieren. Geht es um Grundstücke und Immobilien, steht in letzter Konsequenz die Teilungsversteigerung an. Teilungsversteigerungen führen dazu, dass gerade Immobilien meist erheblich unter dem Verkehrswert verschleudert werden. Einen Ausweg aus dieser leidvollen Situation bietet der Verkauf des eigenen Erbanteils.

Was heißt, Erbanteil verkaufen?

Da Sie zwangsweise Mitglied der Erbengemeinschaft geworden sind, regelt das Gesetz ausdrücklich, dass jeder Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügen kann. Sie können Ihren Anteil insbesondere verkaufen (§ 2033 BGB). In diesem Fall verkaufen Sie Ihren Erbanteil entweder an einen der anderen Miterben oder eine fremde dritte Person. Sie sind dabei nicht auf die Zustimmung Ihrer Miterben angewiesen. Ihre Miterben haben lediglich ein gesetzliches Vorkaufsrecht, falls Sie Ihren Erbanteil einer fremden Person anbieten. Der Kaufvertrag über den Erbanteil muss notariell beurkundet werden.

Verkaufen Sie Ihren Erbanteil, verkaufen Sie nicht einzelne Nachlassgegenstände. Sie verkaufen nur Ihren Anteil an der Erbengemeinschaft. Ihr Anteil bestimmt sich nach der Erbquote, mit der Sie gesetzlicher oder testamentarisch bestimmter Erbe geworden sind.

Was ist mein Erbanteil wert?

Nicht jeder Erbteil eignet sich für den Verkauf. Ein Verkauf ist für einen Kaufinteressenten dann interessant, wenn Sie beispielsweise Grundbesitz, vorwiegend in größeren Städten, geerbt haben. Auch Altbauten sind interessant. Bei Immobilienbesitz sollte es möglich sein, einen interessierten Dritten zu finden, der Ihren Erbanteil ankauft und damit faktisch in die Erbengemeinschaft einsteigt. Bei der Preisfindung ist berücksichtigen, dass der Nachlass auch mit Verbindlichkeiten belastet sein kann, die den Nachlasswert insgesamt schmälern. Soweit damit rechtliche Probleme verbunden sind, kann es für einen interessierten Aufkäufer durchaus auch interessant sein, die Rechtssituation abzuklären und Lösungen zu vermitteln.

Wie finde ich einen geeigneten Käufer für meinen Erbteil?

Sie finden im Internet eine Reihe von Anbietern, die gezielt Erbanteile aufkaufen. Teils werden sogenannte Marktplätze für Anteile angeboten. Das Problem liegt oft darin, dass ein Nachlass vorab bewertet werden und recherchiert werden muss, wer eigentlich Erbe geworden ist und wer welche Rechte am Nachlass erworben hat. Wenn Sie es wünschen, vermitteln wir Sie gerne an unseren Kooperationspartner. Unser Kooperationspartner hat mit dem Anteilskauf viel praktische Erfahrung. Wir dürfen Ihnen versichern, dass Sie dort fair und verständnisvoll behandelt werden und einen angemessenen Kaufpreis für Ihren Erbanteil erzielen werden.

Fazit

Erben geht von selbst. Wenn es aber darum geht, das Beste aus dem Erbe zu machen, stellen sich viele Fragen. Antworten dürfen Sie nur von kompetenten Ansprechpartnern erwarten. Und erst recht dürfen Sie Lösungen für Ihre in Verbindung mit dem Nachlass und Ihrem Erbteil stehenden Fragen nur dort erwarten, wo Sie zuverlässige, faire und praxiserfahrene Partner finden.

Autor:  Heinrich von Südhoff

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