Testament Muster: Testament richtig verfassen

Wenn Sie ein Testament richtig verfassen möchten, treffen Sie eine gute Entscheidung und nehmen sich am besten ein Testament Muster als Vorlage. Sie gestalten die Erbfolge nach Ihren Wünschen. Eines ist dabei aber unbedingt zu bedenken. Testamente müssen formsicher gestaltet werden. Damit Sie keine Fehler begehen, haben wir für Sie den folgenden Artikel verfasst.

Das Wichtigste für Sie zum Thema "Testament Muster: Testament richtig verfassen":

  • Testamente sind formbedürftige Urkunden. Sie sind handschriftlich und persönlich zu Papier zu bringen, mit Ort und Datum zu versehen und persönlich zu unterschreiben.
  • Beim gemeinschaftlichen Testament unter Ehegatten genügt es, wenn ein Ehegatte den Text formuliert und der Partner lediglich mit unterschreibt. Nur ein Erbvertrag muss bei einem Notar beurkundet werden.
  • Sie müssen testierfähig sein, um ein Testament richtig zu verfassen. Bestehen Zweifel oder haben Sie Schwierigkeiten, wenn Sie Ihr Testament schreiben wollen, können Sie auch zu einem Notar gehen, der Ihren letzten Willen zu Papier bringt. Die Gebühren sind überschaubar. Ein Testament Muster kann Ihnen als Vorlage dienen.

Warum ist die Form des Testaments so wichtig?

Die Formerfordernisse eines Testaments werden oft unterschätzt. Formfehler führen unweigerlich zur Formunwirksamkeit. Auf die Form kommt es aber zwangsläufig an, da Testamente nur so vor Fälschungen möglichst geschützt und im Erbfall anerkannt werden. Und gerade dann, wenn eine Person als Erbe oder gar als Alleinerbe eingesetzt wird, nutzt ein vermeintlicher Erbe oder ein enterbter Verwandter oft jede Kleinigkeit, um die Form des Testaments zu beanstanden.

Immerhin sind nach der Einschätzung von Juristen gut 90 Prozent aller Testamente aus meist einfachen formellen Gründen unwirksam oder anfechtbar. Dann geht Ihr „letzter Wille“ ins Leere. Sie können dieses Risiko aber relativ leicht vermeiden, wenn Sie die wichtigsten Grundsätze beherzigen, auf die es für ein formwirksames Testament ankommt. Ein Testament Muster gibt Ihnen Orientierungshilfe, um ein Testament richtig zu verfassen.

Expertentipp:

Neben einer formwirksamen Gestaltung sollten Sie auch darauf achten, dass Ihr Testament inhaltlich so bestimmt formuliert ist, dass Ihr letzter Wille unmissverständlich zum Ausdruck kommt. Hierbei geht es beispielsweise darum, dass Sie mit einem Testament einen gesetzlichen Erben vielleicht enterben und Pflichtteilsansprüche entstehen, dass Sie Ihren Wunscherben so deutlich bezeichnen, dass Zweifel ausgeschlossen bleiben oder Sie Schenkungen zu Lebzeiten auf einen Erbteil anrechnen möchten. Diese inhaltlichen Fragen sind Gegenstand gesonderter Texte, die Sie auf unserer Website nachlesen können. Sofern Sie sich unsicher sind, ob Sie Ihr Testament richtig verfassen, sollten Sie unbedingt juristischen Rat in Anspruch nehmen. Ihr schönstes, hoffentlich formwirksam formuliertes Testament verpufft möglicherweise, wenn es inhaltliche Fehler aufweist. Benutzen Sie auf jeden Fall ein Testament Muster.

Testament richtig verfassen

Verfassen Sie ein Testament, sind Sie der Erblasser. Sie regeln für den Fall Ihres Ablebens Ihren Nachlass und bestimmen, was mit Ihren Vermögenswerten geschieht. Ein Testament wird auch als „letztwillige Verfügung“ oder als „Verfügung von Todes wegen“ bezeichnet. Auch das gemeinschaftliche Testament unter Ehegatten und der Erbvertrag sind solche letztwilligen Verfügungen.

Expertentipp:

Sie können Ihr Testament selbst schreiben. Sie brauchen es nicht vor einem Notar beurkunden oder von irgendwem beglaubigen zu lassen. Als Sicherheit reicht es bereits, wenn eine neutrale Person den Text zusätzlich unterschreibt und als Zeuge bekundet, dass Sie den Text verfasst haben.

Nur wenn Sie 100-% sicher gehen wollen, dass Sie nicht nur Ihr Testament schreiben, sondern auch seine absolute Formwirksamkeit und Unanfechtbarkeit sicherstellen möchten, sollten Sie Ihr Testament vor dem Notar erklären oder als offenes vorgefertigtes Schriftstück einem Notar übergeben. Möchten Sie sich individuell beraten lassen, sollten Sie vorher anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanwalt wird sich die Zeit nehmen, Ihre Gegebenheiten und Wünsche individuell zu erfassen, Sie dazu individuell beraten und wird vor allem seine praktischen Erfahrungen, die er in seiner erbrechtlichen Praxis meist macht, direkt umsetzen und Ihnen zugutekommen lassen.

Im Detail bedeutet dies für die Verfassung eines formsicheren Testaments:

  • Wenn Sie volljährig, also 18 Jahre alt sind, können Sie jederzeit ein Testament errichten. Sind Sie minderjährig und haben wenigstens Ihr 16. Lebensjahr vollendet, können Sie gleichfalls ein Testament errichten, müssen das Testament aber in einer offenen Schrift einem Notar überreichen oder Ihr Testament persönlich gegenüber dem Notar erklären. Ihre Eltern brauchen als gesetzliche Vertreter nicht zuzustimmen (§§ 2229, 2233, 2247 IV BGB).
  • Sie müssen testierfähig sein. Diese Testierfähigkeit besteht, wenn Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind. Daran fehlt es, wenn Sie aufgrund Ihrer psychischen Gegebenheiten nicht imstande sind, die Bedeutung eines Testaments nachzuvollziehen (§ 2229 BGB). Wann dies der Fall ist, könnte streitig sein. Nehmen Sie deshalb juristische Hilfe in Anspruch.
  • Stehen Sie unter Betreuung, sind Sie dennoch testierfähig. Ihr Betreuer braucht nicht zuzustimmen, wenn Sie ein Testament schreiben. Ihre Testierfähigkeit endet allenfalls dann, wenn Demenz vorliegen sollte.
  • Sie dürfen in Ihr Testament hineinschreiben, was Sie wollen. Sie können jede, Ihnen beliebige Person zum Erben bestimmen. Sie brauchen diese Person namentlich nicht unbedingt zu benennen, sollten aber auf die namentliche Bezeichnung nicht verzichten, um später Zweifel zu vermeiden. Bestimmen Sie nicht mehrere Erben alternativ, indem Sie ins Testament schreiben, dass Ihre Lebensgefährtin oder Ihr Sohn Ihr Vermögen bekommen sollen. Wenn, dann sagen Sie ausdrücklich, dass Ihr Sohn erben soll, falls Ihre Lebensgefährtin vor Ihrem Ableben verstirbt. So ist gewährleistet, dass Sie das Testament richtig verfassen.
  • Sie müssen Ihr Testament handschriftlich und eigenhändig schreiben. Selbstverständlich dürfen Sie sich bei der Erstellung eines Testaments helfen lassen und ein Testament Muster benutzen. Dennoch müssen Sie es persönlich mit der Hand zu Papier bringen. Sofern Sie nicht schreiben oder lesen können, gehen Sie am besten zu einem Notar. Der Notar wird Sie nach Ihrem letzten Willen befragen und für Sie das Testament schreiben.
  • Ihre Schrift muss lesbar sein. Ist Ihre Schrift nur schwer zu entziffern, dürfen von außen keine Inhalte hineininterpretiert werden, die sich nicht selbst aus dem Testamentstext ergeben.
  • Wenn Sie Ihr Testament richtig verfassen, dürfen Sie keine Schreibmaschine und keinen Computer benutzen. Der gesamte Text muss von Hand verfasst werden, also schreiben Sie das Testament Muster ab. Sie dürfen Ihren letzten Willen auch nicht auf Tonband sprechen oder Ihre Wünsche auf Video aufnehmen. Dann wäre Ihr Testament formunwirksam.
  • Sie dürfen auch nicht Ihren Ehepartner oder eine andere Person bitten, dass sie für Sie das Testament richtig verfassen sollen. Eine eventuelle Schreibhilfe darf Sie beim Schreiben allenfalls unterstützen, nicht aber Ihre Hand so führen, dass die Schriftzüge in Wirklichkeit nicht mehr von Ihnen, sondern von der Schreibhilfe aufs Papier gebracht werden.
  • Können Sie selbst nicht mehr schreiben, gehen Sie zum Notar. Der Notar sucht Sie auch auf Wunsch gerne zu Hause oder im Krankenhaus oder im Pflegeheim auf.
  • Überschreiben Sie das Schriftstück ausdrücklich und unmissverständlich als Testament oder als Ihren letzten Willen.
  • Wenn Sie Ihr Testament richtig verfassen und dazu mehrere Seiten texten, nummerieren Sie alle Seiten fortlaufend durch.
  • Versehen Sie Ihr Testament mit Angabe von Ort und Datum. Vor allem das Datum ist wichtig, damit klar ist, wann Sie dieses Testament errichtet haben. Das Datum kann eine Rolle spielen, wenn ein vermeintlicher Erbe später Ihre Testierfähigkeit beanstandet oder Sie mehrere Testamente verfasst haben. Dann zählt jeweils das jüngste Testament.
  • Ganz wichtig: Unterschreiben Sie Ihr Testament. Ihre Unterschrift sollte dem Schriftzug entsprechen, den Sie üblicherweise immer schon verwendet haben. Ist Ihre Handschrift alters- oder krankheitsbedingt unleserlich oder ungewöhnlich, sollten Sie zum Notar gehen oder wenigstens einen Zeugen beiziehen, der Ihre Unterschrift auf dem Testament bestätigt.
  • Wichtig ist, dass Ihre Unterschrift unter dem Text steht. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Text, den Sie vorstehend geschrieben haben. Benutzen Sie Ihren Vornamen und Ihren Nachnamen. Unterschreiben Sie nicht: „Euer lieber Vater / Mutter / Tante“.

Expertentipp:

Sie können Ihr Testament verfassen und im neuen Text den Inhalt jederzeit abändern. Wenn Sie Änderungen wünschen, sollten Sie Ihr Testament stets neu schreiben und das alte Testament nur als Testament Muster benutzen. Verzichten Sie darauf, ein früheres Testament auf dem Papier abzuändern, zu ergänzen oder zu korrigieren. Sie schaffen möglicherweise Missverständnisse und Ansätze für spätere Beanstandungen. Besser ist, wenn Sie Ihr Testament schreiben und dafür ein neues Stück Papier verwenden und alles erneut handschriftlich zu Papier bringen. Damit ist sicherlich ein gewisser Aufwand verbunden. Sie ersparen sich und Ihren Familienangehörigen aber damit möglicherweise erheblichen Ärger und wahren den Familienfrieden. Wenn Sie ein Testament neu schreiben, sollten Sie im ersten Satz darauf hinweisen, dass Sie Ihr früheres Testament mit Datum vom … widerrufen. Dann können Sie Ihr Testament richtig verfassen, indem Sie es neu schreiben. Sie stellen damit klar, dass Ihr früheres Testament hinfällig ist und auch eventuell auftauchende Kopien nicht mehr verwendet werden dürfen.

Alternative 1: Gemeinschaftliches Testament unter Ehegatten

Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, können Sie mit Ihrem Partner ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Ein solches gemeinschaftliches Testament ist umgangssprachlich auch als Berliner Testament bekannt. Sie müssen aber unbedingt verheiratet oder als Lebenspartner im Partnerschaftsregister eingetragen sein.

Beim gemeinschaftlichen Testament genügt es, wenn Sie beschließen, dass ein Partner das Testament schreiben soll. Dann braucht der andere Partner lediglich noch mit seinem Namen und möglichst auch noch mit dem Datum zu unterschreiben.

Alternative 2: Erbvertrag

Beim Erbvertrag vereinbaren Sie mit einer dritten Person, die natürlich auch Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner sein kann, eine erbvertragliche Regelung. Im Unterschied zum einfachen Testament verpflichten Sie sich vertraglich und können die Vereinbarung nicht mehr ohne weiteres widerrufen. Der Erbvertrag ist beurkundungsbedürftig und kann nur vor einem Notar vereinbart werden.

Wenn Kinder den Pflichtteil verlangen

Beim gemeinschaftlichen Testament unter Ehegatten setzen sich die Ehepartner meist jeweils gegenseitig zum Erben ein. Sind Kinder vorhanden, werden diese meist als Schlusserben bestimmt und erben erst, wenn auch der überlebende Ehepartner verstirbt. Das Problem dabei entsteht oft dadurch, dass ein Kind bereits beim Ableben des zuerst versterbenden Ehepartners seinen Pflichtteil verlangt. Dann ist der überlebende Ehepartner im ungünstigsten Fall vielleicht gezwungen, Vermögenswerte, meist das Elternhaus, vorzeitig zu verkaufen, um die Liquidität für den Pflichtteil zu beschaffen. Sie können diese, für den überlebenden Ehegatten unangenehme Situation vermeiden, indem Sie im gemeinschaftlichen Testament eine Strafklausel vereinbaren.

Eine Strafklausel hat zum Inhalt, dass ein Kind, das bereits beim Tode des zuerst versterbenden Elternteils seinen Pflichtteil einfordert, auch beim Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils nur noch den Pflichtteil erhalten soll. Da der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt, verzichtet das Kind in diesem Fall zwangsläufig auf die Hälfte seines Erbteils.

Testament Muster

Ein Testament Muster erleichtert es Ihnen, wenn Sie Ihr Testament richtig verfassen wollen. Doch Vorsicht, denn Sie dürfen das Testament Muster nicht gedankenlos übernehmen. Überlegen Sie genau, was Sie in Ihr Testament schreiben wollen. Eine erste Orientierungshilfe für Testament Muster bieten folgende Beispieltexte. Sie müssen selbstverständlich stets auf Ihre individuellen Gegebenheiten abgestimmt werden, um das Testament richtig zu verfassen.

Praxisbeispiel: Testament Muster

Einfaches Testament richtig verfassen

Mein letzter Wille / Testament

Ich, Vorname, Familiennname, Adresse, Geburtsdatum, bestimme zu meinen Erben: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Adresse.

Ort, Datum

Unterschrift Vorname, Familienname

Gemeinschaftliches Testament richtig verfassen

Wir, Vorname, Familienname Ehepartner 1 / Vorname, Familienname Ehepartner 2,

setzen uns gegenseitig zu unseren alleinigen Erben ein. Derjenige von uns, der länger lebt, soll der unbeschränkte und alleinige Erbe des zuerst Verstorbenen sein. Zu Erben des länger Lebenden bestimmen wir unsere gemeinsamen Kinder.

Falls ein Kind nach dem Ableben des zuerst versterbenden Elternteils vom überlebenden Elternteil den Pflichtteil verlangt, wird dieses Kind von der Erbfolge ausgeschlossen, so dass es auch vom zuletzt versterbenden Ehegatten nur noch den Pflichtteil erhält.

Ort, Datum (am besten von jedem Ehegatten eigens geschrieben)

Unterschriften

Vorname, Familienname Ehepartner 1, Vorname, Familienname Ehepartner 2

Autor:  Henrick Kurt Wertheim

Ratgeber