Testament und Scheidung

Welche Vorzüge bietet eine Online-Scheidung? Spielt mein Testament bei meiner Scheidung eine Rolle?

Sie möchten Ihr früheres Testament ändern, in dem Sie Ihren Ehepartner als alleinigen Erben bestimmt haben und jetzt einen anderen Erben einsetzen? Die Gründe dafür können unterschiedlicher Art sein. Ein Grund könnte sein, dass Sie sich vielleicht von Ihrem Ehepartner scheiden lassen wollen. Mit einer Scheidung ändern sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch Ihre Vorstellungen, wer Sie einmal beerben soll.

Steht Ihnen tatsächlich das Thema Scheidung ins Haus, sollten Sie die Möglichkeiten der Online-Scheidung in Betracht ziehen. Wir erklären Ihnen in 15 Schritten, was Sie Wesentliches zum Thema Online-Scheidung wissen sollten.

Das Wichtigste

  • Die Ehe und die Einsetzung des Ehepartners als alleinigem Erben in einem Testament stehen oft in einem engen Zusammenhang. Lassen Sie sich scheiden, sollten Sie Ihr Testament und die Erbenstellung Ihres Ehepartners überprüfen.
  • Sofern Sie an Scheidung denken, empfiehlt sich, Ihre Ehe im gegenseitigen Einvernehmen abzuwickeln. Runden Sie Ihre einvernehmliche Scheidung möglichst mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung ab.
  • Gerade bei der einvernehmlichen Scheidung bietet sich die Online-Scheidung an. Damit nutzen Sie die Kommunikationsmöglichkeiten des modernen Internet.
  • Die online eingeleitete einvernehmliche Scheidung ist ein Weg, eine Scheidung ohne großen Aufwand in die Wege zu leiten.

Wie steht es um das Erbrecht bei meiner Scheidung?

Sie müssen unterscheiden, ob Sie Ihren Ehepartner als gesetzlichen Erben betrachten oder ob Sie ihn oder sie testamentarisch zu Ihrem Erben bestimmt haben.

Variante 1: Ihr Ehepartner als gesetzlicher Erbe

Gibt es kein Testament, ist Ihr Ehepartner als gesetzlicher Erbe nur erbberechtigt, solange Ihre Ehe besteht. Nach der Scheidung entfällt das gesetzliche Erbrecht. Sollten Sie das Zeitliche segnen, entfällt das gesetzliche Erbrecht Ihres Ehegatten bereits dann, wenn Sie die Scheidung beantragt haben oder umgekehrt dem Scheidungsantrag Ihres Ehepartners zugestimmt haben, auch wenn die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch besteht. Gleiches gilt für den Pflichtteil.

Variante 2: Ihr Ehepartner ist testamentarisch bestimmter Erbe

Haben Sie Ihren Ehepartner testamentarisch zu Ihrem Alleinerben bestimmt, kommt es darauf an, wann Sie Ihren letzten Willen niedergeschrieben haben. Haben Sie ihn/sie während der Ehe zum Erben eingesetzt, gehen die Gerichte davon aus, dass der Ehepartner mit der Scheidung das Erbrecht verliert. Sie wollten ihn nämlich deshalb bedenken, weil er der Ehepartner war.

Haben Sie das Testament vor der Ehe verfasst, soll es auch nach der Scheidung fortbestehen bleiben. Dann gehen die Gerichte davon aus, dass Sie den Ehepartner unabhängig vom Fortbestand der Ehe absichern wollten. Das Testament würde also unverändert fortbestehen bleiben. In diesem Fall haben Sie nachhaltigen Grund, darüber nachzudenken, ob das Testament innerlich so bleiben soll, wie Sie es verfasst haben oder ob Sie ein neues Testament verfassen und darin Ihre Erbfolge neu regeln.

Ist die Online-Scheidung eine neue Form der Scheidung?

Die Online-Scheidung ist insoweit eine neue Form der Scheidung, als Sie die modernen Kommunikationswege des Internet nutzen können. Sie kommunizieren vorwiegend online mit Ihrem Rechtsanwalt und wickeln im günstigsten Fall Ihre gesamte Korrespondenz online über das Internet ab. Wenn der Rechtsanwalt mit einem Scheidungsservice zusammenarbeitet, profitieren Sie zusätzlich davon, dass der Scheidungsservice Sie soweit als möglich durch das Verfahren begleitet und Sie ständig einen Ansprechpartner für Ihre Anliegen haben.

Warum hat die Online-Scheidung Vorzüge gegenüber der herkömmlichen Scheidung?

Bei der herkömmlichen Scheidung obliegt es Ihnen, einen Rechtsanwalt ausfindig zu machen, dem Sie Ihr Scheidungsverfahren zutrauen und der bereit ist, das Mandat zu übernehmen. Wenn Sie bislang wenig mit Rechtsanwälten zu tun haben, kann die dafür notwendige Suche sehr aufwendig sein. Einfacher ist es, wenn Sie die Vermittlungsdienste eines Scheidungsservice in Anspruch nehmen und sich an einen kompetenten Rechtsanwalt vermitteln lassen. Gute Scheidungservices arbeiten meist seit Jahren mit zuverlässigen Rechtsanwälten zusammen, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben und denen auch Sie vertrauen können. Sie sparen sich damit die aufwändige Suche nach einem Rechtsanwalt. Vor allem entledigen Sie sich Ihrer möglicherweise bestehenden Scheu zur Kontaktaufnahme mit einem Anwaltsbüro.

Wie läuft die Online-Scheidung ab?

Am einfachsten kontaktieren Sie einen Scheidungsservice über dessen Website im Internet. Füllen Sie das dafür bereitstehende Formular mit Ihren persönlichen Daten aus. Nach der Kontaktaufnahme werden Sie gebeten, gegebenenfalls weitere Informationen über Ihre persönlichen Verhältnisse mitzuteilen und die für Ihr Scheidungsverfahren notwendigen Unterlagen zu übermitteln. Die Unterlagen können Sie gleichfalls einscannen und per E-Mail oder per Post übersenden. Sobald alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen, können Sie an einen Rechtsanwalt vermittelt werden, der Ihr Scheidungsverfahren in die Wege leitet.

Was zeichnet einen guten Scheidungsservice aus?

Möchten Sie sich online einen guten Rechtsanwalt vermitteln lassen, kommt es natürlich auch darauf an, dass Sie sich für den richtigen Scheidungsservice entscheiden. Wenn Sie die unterschiedlichen Dienstleister im Internet vergleichen, sollten Sie auf mehrere Aspekte achten.

Ein guter Scheidungsservice weiß, dass Sie sich wahrscheinlich in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden. Sie sollten bereits bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme das Gefühl haben, dass Sie an der richtigen Adresse sind. Sie sollten sich verstanden fühlen. Sie sollten die Möglichkeit haben, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten einen Ansprechpartner vorzufinden. Werden Rückruftermine vereinbart, sollten diese möglichst eingehalten werden. Ein guter Scheidungsservice wird Sie auf seiner Website informieren, welche Rechte und Pflichten Sie im Scheidungsverfahren haben, wie so eine Scheidung abläuft und wie Sie sich im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung verhalten sollten. Auf keinen Fall sollten Sie sofort mit irgendwelchen Gebührenforderungen überzogen werden. Ein guter Scheidungsservice sollte Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag unterbreiten, aus dem Sie die voraussichtlichen Kosten für Ihr Scheidungsverfahren ersehen können.

Benötige ich auch bei der Online-Scheidung einen Rechtsanwalt?

Sie benötigen auch bei der Online-Scheidung aufgrund des bei den Familiengerichten bestehenden Anwaltszwangs einen Rechtsanwalt. Nur ein Rechtsanwalt kann in Ihrem Namen den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Ihr Rechtsanwalt muss Sie auch im mündlichen Scheidungstermin vor dem Richter vertreten.

Muss ich bei der Online-Scheidung im Scheidungstermin persönlich anwesend sein?

Das Familiengericht ist gesetzlich verpflichtet, Sie und Ihren Ehepartner persönlich im mündlichen Scheidungstermin anzuhören. Der Richter soll feststellen, ob Sie tatsächlich geschieden werden wollen. Sie müssen also persönlich im Termin erscheinen. Dazu werden Sie von Ihrem Rechtsanwalt begleitet.

Woher weiß ich, dass ich an den richtigen Rechtsanwalt vermittelt werde?

Lassen Sie sich über einen Scheidungsservice an einen Rechtsanwalt vermitteln, dürfen Sie davon ausgehen, dass der Rechtsanwalt kompetent und zuverlässig arbeitet. Ein Scheidungsservice wird nur mit einem Rechtsanwalt zusammenarbeiten, mit dem man gute Erfahrungen gemacht und der sich in Scheidungsverfahren bewährt hat. Sie würden nicht vermittelt werden, wenn man mit dem Rechtsanwalt schlechte Erfahrung gemacht hätte. Ein schlechter Anwalt wäre für einen Scheidungsservice sicherlich die denkbar schlechteste Werbung.

Wann ist die Online-Scheidung für mich besonders zu empfehlen?

Im Idealfall lassen Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner einvernehmlich scheiden. Einvernehmlich bedeutet, dass Sie beide die Scheidung wünschen und eventuell regelungsbedürftige Scheidungsfolgen, wie beispielsweise den Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleich, außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Sie vermeiden damit die streitige Scheidung und sparen einen erheblichen Kostenaufwand. Da Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, empfiehlt es sich, dass Sie Ihren Scheidungsantrag online in die Wege leiten und sich der Mühe entledigen, in eigener Verantwortung einen Rechtsanwalt zu recherchieren und diesen nach Terminabsprache in seiner Kanzlei aufsuchen zu müssen.

Wo kann ich mich über meine Rechte und Pflichten im Scheidungsverfahren informieren?

Wenn Sie einen Scheidungsservice in Anspruch nehmen, finden Sie bei guten Scheidungsservices auf deren Webseite meist hilfreiche Informationen, Tipps und Checklisten, die Sie über den Ablauf Ihres Scheidungsverfahrens informieren und aufzeigen, wie Sie sich nach Ihrer Trennung und im Hinblick auf Ihre anstehende Scheidung verhalten sollten. Idealerweise besteht die Möglichkeit, eine Gesprächshotline zu kontaktieren, bei der Sie Antworten auf Fragen erhalten, die Ihnen vielleicht gerade durch den Kopf gehen. Sofern Sie juristischen Beratungsbedarf haben, können Sie die meist gebührenfreie Erstgespräche eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, mit dem der Scheidungsservice in Kontakt steht.

Inwieweit ist die Online-Scheidung besonders kostengünstig?

Die Online-Scheidung ist der ideale Weg, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Bei der einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie nur einen einzigen Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Der Ehepartner stimmt dem Scheidungsantrag lediglich zu. Dafür benötigt er keinen eigenen Rechtsanwalt. Anders wäre es, wenn Sie sich streitig auseinandersetzen. Dann müsste auch Ihr Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen und zusätzlich bezahlen. Sie sollten also alles daran setzen, Ihre Scheidung möglichst einvernehmlich zu betreiben.

Kann ich bei der einvernehmlichen Online-Scheidung auch die Scheidungsfolgen regeln?

Bei der einvernehmlichen Scheidung entscheidet das Familiengericht nur über Ihren Scheidungsantrag. Mit dem Scheidungsbeschluss ist Ihre Ehe aufgelöst. Sie verzichten gezielt darauf, sich wegen irgendwelcher Scheidungsfolgen vor dem Gericht mit Ihrem Ehepartner auseinandersetzen zu müssen. Sofern eine Scheidungsfolge der Regelung bedarf, können Sie die mit einer Scheidungsfolge verbundenen Rechte und Pflichten einvernehmlich und außergerichtlich in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Sie vermeiden damit, dass Sie sich streitig vor Gericht auseinandersetzen und dadurch zusätzliche Gerichts- und Anwaltsgebühren verursachen. Mit einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung runden Sie Ihre einvernehmliche Scheidung optimal ab .

Praxisbeispiel:

Es bietet sich an, im Zusammenhang mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung auch ein eventuell zugunsten des Ehepartners verfasstes Testament zu überarbeiten. Sie könnten die Erbfolge in die Verhandlungsmasse einbeziehen. Sie könnten beispielsweise anbieten, das Testament zugunsten Ihres Ehepartners fortbestehen zu lassen, falls er/sie im Gegenzug beispielsweise auf den Zugewinnausgleich verzichtet. Es obliegt Ihrer Fantasie, daraus das Beste zu machen.

Habe ich auch bei der Online-Scheidung Anspruch auf staatliche Unterstützung?

Verfügen Sie nur über ein geringes oder überhaupt kein Einkommen, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Dann übernimmt der Staat die Gebühren für Gericht und Anwalt. Ab einer gewissen Einkommensgrenze müssen Sie sich allerdings an den Gebühren beteiligen, dürfen diese aber ratenweise an die Gerichtskasse bezahlen.

Hat die Online-Scheidung auch Nachteile?

Bei der Online-Scheidung profitieren Sie davon, dass Sie Ihren Scheidungsantrag online stellen und in die Wege leiten können. Im einfachsten Fall sind Ihre familiären Verhältnisse überschaubar. Sind Ihre Lebensverhältnisse jedoch kompliziert, sodass Sie sich außerstande sehen, alles im Detail am Telefon zu erläutern oder verweigert Ihr Ehepartner die einvernehmliche Scheidung, sind Sie natürlich auf einen persönlichen Kontakt zu einem Rechtsanwalt angewiesen. Ein guter Scheidungsservice ist aber deutschlandweit tätig und sollte in der Lage sein, Sie an einen Rechtsanwalt zu vermitteln, den Sie in Ihrer Nähe aufsuchen können.

Kann ich die Online-Scheidung auch nutzen, wenn ich im Ausland lebe?

Gerade dann, wenn Sie im Ausland leben, bietet Ihnen die Online-Scheidung die einmalige Möglichkeit, sich so einfach wie möglich in Deutschland scheiden zu lassen. Ansatzpunkt ist, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind oder Ihr Ehepartner in Deutschland lebt. Sie können dann Ihren Scheidungsantrag online stellen und einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt mit der Durchführung Ihrer Scheidung beauftragen.

Kann ich auch als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland die Online-Scheidung beantragen?

Leben Sie als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland, können Sie Ihre Scheidung bei einem deutschen Gericht einreichen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Zuständig ist im Regelfall das Familiengericht dort, wo Sie wohnen.

Fazit

Ändern Sie Ihr Testament aus Anlass einer bevorstehenden Scheidung, sollten Sie die Scheidung idealerweise im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abwickeln und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Gerade dann, wenn Sie Ihr Testament ändern und Ihren bislang als Alleinerben bedachten Ehepartner nicht mehr als Erben bedenken wollen, haben Sie im Hinblick auf die Verhandlungen über eine Scheidungsfolgenvereinbarung einen zusätzlichen Verhandlungspunkt, den Sie in die Waagschale werfen können. Fragen Sie am besten Ihren Rechtsanwalt, den Sie mit der Scheidung beauftragt haben, ob er Sie auch in dieser erbrechtlichen Angelegenheit beraten kann. Dies kann insoweit vorteilhaft sein, als Ihre Testamentsgestaltung mit der Scheidung in einem direkten Zusammenhang steht.

Autor:  Henrick Kurt Wertheim

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