Testament wegen Urlaubs

Es gehört nicht unbedingt zu den üblichen Urlaubsvorbereitungen, vor der Abreise noch schnell ein Testament zu schreiben. Dennoch ist der Gedanke nahe liegend. Auch wenn man nicht gleich schwarzsehen möchte, muss man mit allem rechnen, so dass auch ein Testament eine sinnvolle vorbereitende Urlaubsmaßnahme darstellen kann. Da Sie möglicherweise wenig Zeit haben, sollten Sie wenigstens wissen, was Sie beachten sollten, wenn Sie ein Testament wegen Urlaubs zu Papier bringen möchten.

Das Wichtigste zum Thema "Testament wegen Urlaubs" für Sie:

  • Urlaub ist Erholung. Aber auch im Urlaub ist niemand vor Unglücksfällen abgeschirmt. Sofern Sie Ihren Nachlass geregelt wissen möchten, können Sie ein Testament wegen Urlaubs errichten.
  • Ein wichtiger Gesichtspunkt dabei ist, dass Sie Ihr Testament zu Hause schreiben, es in Ihren Unterlagen verwahren oder beim Nachlassgericht in Verwahrung geben sowie beim Zentralen Testamentsregister registrieren lassen. Sie gewährleisten, dass Ihr Testament dann auffindbar ist und in jedem Fall eröffnet werden kann.
  • Nach dem Urlaub sollten Sie die Gegebenheiten überprüfen und Ihr Testament gegebenenfalls widerrufen und ein neues Testament errichten.

Warum ein Testament wegen Urlaubs?

Normalerweise schreibt man nicht mal eben so sein Testament. Bei einem Testament wegen Urlaubs ist dies vielleicht etwas anders, weil Sie einen konkreten Anlass haben, Ihren letzten Willen zu verfassen. Wahrscheinlich ist es so, dass Sie sich auch schon vorher Gedanken gemacht haben, ob Sie überhaupt ein Testament machen sollten und falls Sie ein Testament errichten, welchen Inhalt Ihr Testament haben sollte.

Wenn Sie in Urlaub fahren, lässt sich nie ausschließen, dass Ihr Flieger ins Meer stürzt, ein Kapitän Schettino das Kreuzfahrtschiff gegen ein Riff setzt und zum Kentern bringt oder Ihnen ein feuriger Südländer frontal ins Auto fährt. Sie müssen mit dem Schlimmsten rechnen. Ihre Urlaubsfreude sollten Sie sich dadurch natürlich nicht schmälern lassen. Wenn Sie aber verantwortungsvoll denken, ist ein Testament wegen Urlaubs durchaus ein nahe liegender Gedanke.

Wichtig ist jedenfalls, dass Sie trotz Ihrer begrenzten Zeit nichts überstürzen und Ihre Entscheidung, ein Testament wegen Urlaubs zu verfassen, so genau wie möglich überlegen. Wenn Sie dazu einige Formalien beherzigen, sind Sie bereits auf einem guten Wege.

Testamente müssen auffindbar sein

Ein maßgeblicher Gesichtspunkt, ein Testament wegen Urlaubs zu verfassen, ist, dass es auffindbar sein muss. Es nutzt wenig, wenn Sie Ihr Testament mit in den Urlaub nehmen oder am Urlaubsort verfassen und es dann vielleicht wegen eines Unglücksfalls vernichtet wird oder nicht mehr auffindbar ist.

Testament zu Hause errichten

Wenn Sie Ihr Testament wegen Urlaubs noch zu Hause verfassen, könnten Sie es wenigstens in Ihren privaten Unterlagen verwahren. Passiert Ihnen tatsächlich ein Unglück, sollte es von Ihren Angehörigen zu Hause aufgefunden werden.

Testament in Verwahrung geben

Um ganz sicher zu gehen, könnten Sie Ihr Testament wegen Urlaubs auch bei Ihrem örtlichen Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Das kostet pauschal 75 € Gebühr. Das Original Ihres Testaments wird dann in den Räumen des Amtsgerichts sicher verwahrt. Außerdem informiert das Amtsgericht das Zentrale Testamentsregister in Berlin darüber, dass Sie Ihr Testament beim Amtsgericht in Verwahrung gegeben haben. Die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister kostet Sie ebenfalls noch mal pauschal 15 € Gebühr. Mit der Hinterlegung beim Amtsgericht und der Registrierung beim Testamentsregister ist auf jeden Fall gewährleistet, dass Ihr Testament eröffnet wird, wenn es denn darauf ankommt.

Testament beim Rechtsanwalt errichten

Wenn Sie sich wegen der Formalien und des Inhalts Ihres Testaments unsicher sind, können Sie sich auch beim Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen. Sie können dort Ihr Testament unter den sachkundigen Augen des Anwalts selbst schreiben und den Rechtsanwalt beauftragen, das Papier beim Nachlassgericht für Sie zu hinterlegen und registrieren zu lassen.

Testament beim Notar beurkunden

Ein Weg besteht auch darin, wenn Sie auf die Schnelle noch zu einem Notar Ihres Vertrauens gehen und dem Notar dort Ihren letzten Willen in die Feder diktieren. Auch der Notar wird Ihr Testament beim Amtsgericht hinterlegen, so dass es gleichfalls beim Zentralen Testamentsregister registriert werden kann. Die kleinstmögliche Gebühr beim Notar beträgt 60 €. Bei einem Nachlasswert bis 100.000 € zahlen Sie 273 €, bis 500.000 € sind es 935 €.

Testament am Urlaubsort

Wenn es gar nicht anders geht und Sie Ihr Testament wegen Urlaubs noch an Ihrem Urlaubsort errichten wollen, können Sie auch zu einem Notar an Ihrem Urlaubsort gehen und dort Ihr Testament errichten. Sie können auch den ausländischen Notar beauftragen, Ihr Testament an Ihr örtlich zuständiges Nachlassgericht im Bezirk Ihres Wohnortes zu übersenden. Allerdings müssen Sie dann eventuelle Sprachschwierigkeiten einkalkulieren. Außerdem sollte Ihr Testament möglichst in deutscher Sprache abgefasst sein. Das Risiko, dass der Notar das Testament nicht wirklich verschickt und auch nicht in deutscher Sprache formuliert, können Sie vorab natürlich kaum einschätzen. Allein aus diesen Gründen dürfte es allemal besser sein, wenn Sie Ihr Testament wegen Urlaubs möglichst noch zu Hause verfassen.

Achten Sie auf die Formalitäten

Wenn Sie Ihr Testament wegen Urlaubs verfassen, müssen Sie es unbedingt mit eigener Hand und persönlich schreiben. Auch im Zeitalter von Schreibmaschine, Computer und Diktiergerät muss ein Testament handschriftlich verfasst werden. Andernfalls ist es unwirksam. Abschließend müssen Sie den Text persönlich unterschreiben. Verwenden Sie dazu Ihren Vor- und Zunamen. Ganz wichtig ist, dass Ihr Testament wegen Urlaubs ein konkretes Datum ausweist.

Expertentipp:

Sollten Sie ein älteres Testament verfasst haben oder später ein jüngeres Testament verfassen wollen, ist immer das jüngste Testament wirksam. Alle anderen Testamente sind damit hinfällig. Überprüfen lässt sich dies aber nur anhand des Datums des jeweiligen Testaments.

Widerruf ist jederzeit möglich

Wenn Sie jetzt ein Testament wegen Urlaubs errichtet haben, kann es durchaus sein, dass Sie nach Ihrem Urlaub andere Vorstellungen davon haben, wer Sie beerben soll. In diesem Fall könnten Sie Ihr Testament wegen Urlaubs jederzeit widerrufen und jederzeit ein neues Testament errichten. Ihr früheres Testament ist mit dem Widerruf hinfällig. Verzichten Sie aber darauf, Ihr bestehendes Testament wegen Urlaubs auf dem Papier inhaltlich abzuändern oder zu korrigieren. Änderungen dieser Art gehen oft schief und sind oft Anlass für Streitigkeiten unter den Erben. Optimal ist, wenn Sie Ihr früheres Testament wegen Urlaubs widerrufen und ein neues Testament errichten.

Welche Konsequenzen hat ein Testament wegen Urlaubs?

Ein Testament verändert in aller Regel die gesetzliche Erbfolge. Eine Person, die eigentlich gesetzlicher Erbe werden würde, wird oft enterbt oder in ihrer gesetzlichen Erbquote beschränkt. Ein typisches Beispiel für ein Testament verdeutlicht die Situation.

Praxisbeispiel:

Sind Sie geschieden und haben Sie drei Kinder A, B und C, können Sie Kind A als Alleinerben einsetzen. Der Grund dafür ist vollkommen unerheblich. Es ist allein Ihre Entscheidung, warum Sie welches Kind zu Ihrem alleinigen Erben bestimmen. Bestimmen Sie ein Kind zum Alleinerben, läuft dies darauf hinaus, dass Sie die beiden anderen Kinder faktisch als gesetzliche Erben „enterben“. Rechtsnachfolger wird damit allein Ihr Kind A. Kind B und C erhalten allerdings immer noch eine Mindestquote am Nachlass, den sogenannten Pflichtteil. Der Pflichtteil berechnet sich nach der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist im Beispiel von Kind A als Alleinerben an die Geschwister B und C in Bargeld auszuzahlen oder nach entsprechender Vereinbarung in Form von Nachlassgegenständen zu übergeben.

Fazit

Planen oder fahren Sie in Urlaub, kann es ein nahe liegender Gedanke sein, ein Testament wegen Urlaubs zu errichten. Auf keinen Fall sollten Sie sich von irgendwelchen emotionalen Aspekten bewegen lassen. Ihre Entscheidung sollte rational sein und darauf abstellen, dass Sie in Ihrem Urlaub verunglücken könnten und gewährleistet sein soll, dass Ihr Nachlass an die Person geht, die Sie als Ihren Wunscherben und Rechtsnachfolger wünschen. Nach Ihrem Urlaub sollten Sie Ihr Testament wegen Urlaubs unbedingt nochmals überdenken und gegebenenfalls widerrufen sowie vielleicht ein neues Testament verfassen. Es könnte ja sein, dass sich Ihr Gemüt im Urlaub beruhigt hat und Sie die Dinge anders sehen, als Sie diese vor Ihrem Urlaub gesehen haben.

Autor:  Henrick Kurt Wertheim

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